Mit einem Freistellungsauftrag können Sie bares Geld sparen. Denn die Guthabenzinsen Ihres Bausparvertrags gelten als Kapitalertrag und werden als solcher mit 25% besteuert. Es sei denn, Sie erteilen uns einen entsprechenden Freistellungsauftrag. Dafür können Sie das Formular auf dieser Seite nutzen. Wichtige Antworten dazu finden Sie hier in den Fragen und Antworten.
Egal, ob Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag erteilen oder einen bestehenden ändern möchten: Tragen Sie einfach alle notwendigen Daten in das folgende Formular ein und schicken es uns anschließend unterschrieben zu - per Post oder per E-Mail.*
Bitte beachten Sie: Das Formular lässt sich erst ausdrucken, wenn es vollständig ausgefüllt wurde.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Mit Erteilung des Freistellungsauftrags können Sie angeben, wie lange dieser gültig sein soll.
Ein unbefristet erteilter Freistellungsauftrag erlischt, sobald keinerlei Verträge (ggf. auch Gemeinschaftsverträge) mehr bei uns bestehen. Sie können einen einmal erteilten Freistellungsauftrag aber auch formlos widerrufen, z.B. anhand unseres Kontaktformulars, per Post oder per E-Mail.*
Bitte beachten Sie: Ein Freistellungsauftrag kann nur zum Ablauf eines Kalenderjahres enden, also per 31.12.JJJJ.
Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge, z.B. Zinsen, bis zu einer gewissen Höhe vom automatischen Steuerabzug befreit werden.
Sie können pro Jahr maximal von der steuerlichen Belastung frei stellen:
Ab 2023:
- 1.000,- Euro (Alleinstehende) bzw.
- 2.000,- Euro (Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner)*
Bis 2022:
- 801,- Euro (Alleinstehende) bzw.
- 1.602,- Euro (Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner)*
Eheleute/Eingetragene Lebenspartner können auch eine alleinige/getrennte Freistellung beantragen, sofern die Höhe der Freistellung jeweils nicht 1.000,- Euro (für 2023) bzw. 801,- Euro (bis 2022) überschreiten.
*Der Höchstbetrag gilt nur für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
Sie füllen einfach das entsprechende Formular aus und reichen es bei uns ein. Dieses finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download. Bitte beachten Sie: Damit der Freistellungsauftrag bearbeitet werden kann, ist die Angabe Ihrer Steuer-ID zwingend erforderlich.
Wichtig ist, dass Sie den Auftrag rechtzeitig vor Ende des Jahres einreichen, für das dieser erstmalig gelten soll. Sollten Sie die Frist verpasst haben, können Sie sich die Abgaben im Rahmen Ihrer Steuerklärung zurückholen.
Ein Hinweis: Für minderjährige Kinder muss ein gesonderter, von den Eltern unterschriebener Freistellungsauftrag eingereicht werden.
Verheiratete/Eingetragene Lebenspartner können bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für alle bei der start:bausparkasse geführten Bausparverträge erteilen. Hierzu müssen beide Eheleute/ eingetragene Lebenspartner den Freistellungsauftrag unterschreiben und alle Vertragsnummern aufgeführt sein.
Wenn Sie verschiedene Geldanlagen haben, können Sie den Ihnen zustehenden Freistellungsbetrag auf diese aufteilen. Insgesamt darf die Summe der Freistellungen den gesetzlichen Höchstbetrag von 1.000,- Euro bzw. 2.000,- Euro (ab 2023) / 801,- bzw. 1.602,- Euro (bis 2002) aber nicht übersteigen.
Ihr Freistellungsauftrag gilt so lange, bis Sie ihn widerrufen, die Höhe des Freistellungsbetrags ändern oder alle Verträge (ggf. auch Gemeinschaftsverträge) bei uns beendet sind.
Sie können jedoch auch gleich mit der Erteilung des Freistellungsauftrags angeben, wie lange dieser gültig sein soll.
Bitte beachten Sie: Ein Freistellungsauftrag kann nur zum Ablauf eines Kalenderjahres (31.12.JJJJ) enden.
Nein, das ist nicht möglich.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen.
Wenn Sie uns vor dem 31.12.2022 einen unbefristeten Freistellungsauftrag in Höhe des höchstmöglichen Sparer-Pauschbetrages erteilt haben, wird dieser ab dem Jahr 2023 automatisch auf die Höhe es neuen Sparer-Pauschbetrages von 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR angepasst.
Wenn Sie uns vor dem 31.12.2022 einen unbefristeten Freistellungsauftrag mit einem Freistellungsbetrag unterhalb des höchstmöglichen Sparer-Pauschbetrages erteilt haben, wird dieser ab dem Jahr 2023 automatisch prozentual angepasst.
*Adressen für Ihre Anliegen: start:bausparkasse AG, Kundenservice, 22756 Hamburg oder kunde@start-bsk.de