Mit einem Freistellungsauftrag können Sie bares Geld sparen. Denn die Guthabenzinsen Ihres Bausparvertrags gelten als Kapitalertrag und werden als solcher mit immerhin 25% besteuert. Es sei denn, Sie erteilen uns einen entsprechenden Freistellungsauftrag.
Wie Sie das tun können und was Sie dabei beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge, z.B. Zinsen, bis zu einer gewissen Höhe vom automatischen Steuerabzug befreit werden.
Sie können pro Jahr maximal 801,- Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602,- Euro (Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner)* von der steuerlichen Belastung frei stellen. Eheleute/Eingetragene Lebenspartner können auch eine alleinige/getrennte Freistellung beantragen, sofern die Höhe der Freistellung jeweils nicht 801,- Euro überschreiten.
*Der Höchstbetrag gilt nur für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
Sie füllen einfach das entsprechende Formular aus und reichen es bei uns ein. Dieses finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download. Bitte beachten Sie: Damit der Freistellungsauftrag bearbeitet werden kann, ist die Angabe Ihrer Steuer-ID zwingend erforderlich.
Wichtig ist, dass Sie den Auftrag rechtzeitig vor Ende des Jahres einreichen, für das dieser erstmalig gelten soll. Sollten Sie die Frist verpasst haben, können Sie sich die Abgaben im Rahmen Ihrer Steuerklärung zurückholen.
Ein Hinweis: Für minderjährige Kinder muss ein gesonderter, von den Eltern unterschriebener Freistellungsauftrag eingereicht werden.
Verheiratete/Eingetragene Lebenspartner können bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für alle bei der start:bausparkasse geführten Bausparverträge erteilen. Hierzu müssen beide Eheleute/ eingetragene Lebenspartner den Freistellungsauftrag unterschreiben und alle Vertragsnummern aufgeführt sein.
Wenn Sie verschiedene Geldanlagen haben, können Sie den Ihnen zustehenden Freistellungsbetrag auf diese aufteilen. Insgesamt darf die Summe der Freistellungen den gesetzlichen Höchstbetrag von 801,- Euro bzw. 1.602,- Euro aber nicht übersteigen.
Ihr Freistellungsauftrag gilt so lange, bis Sie ihn widerrufen, die Höhe des Freistellungsbetrags ändern oder die Sparanlage endet. Sie können jedoch auch gleich mit der Erteilung des Freistellungsauftrags angeben, wie lange dieser gültig sein soll.
Bitte beachten Sie: Ein Freistellungsauftrag kann nur zum Ablauf eines Kalenderjahres (31.12.JJJJ) enden.
Nein, das ist nicht möglich.
Egal, ob Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag erteilen oder einen bestehenden ändern möchten: Tragen Sie einfach alle notwendigen Daten in das folgende Formular ein und schicken es uns anschließend unterschrieben zu - per Post, Fax oder per E-Mail.
PDF: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Post:
start:bausparkasse AG
Kundenservice
22756 Hamburg
Fax: +49 (0)40 52 47 09 87 87
E-Mail: kunde@start-bsk.de
Hinweis: Unsere Formulare sind zur Anzeige im Adobe Reader optimiert. Wie Sie den Adobe Reader in Ihrem Browser nutzen, erfahren Sie <hier>.