Vermögenswirksame Leistungen - Doppelt gefördert

Möchten Sie, dass Staat und Arbeitgeber Ihnen beim Sparen helfen? Dann sollten Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag anlegen und die Arbeitnehmer-Sparzulage dafür beantragen.

Förderung Nr. 1 - Arbeitgeberzuschuss zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen, die vom Arbeitgeber direkt mit dem Gehalt auf ein Spar-Produkt, z.B. einen Bausparvertrag, überwiesen werden. Häufig gibt es dafür einen tariflich festgelegten Zuschuss seitens des Arbeitgebers in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat.

Förderung Nr. 2 - Arbeitnehmer-Sparzulage
Auch der Staat fördert die Anlage vermögenswirksamer Leistungen: mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 %. Vorausgesetzt, Ihr Einkommen bewegt sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen.

Arbeitnehmer-Sparzulage - Auf einen Blick

Tabelle Arbeitnehmer-Sparzulage Alles auf einen Blick



Unser Tipp: Sollte Ihr Einkommen über der Grenze zur Inanspruchnahme der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen, aber innerhalb der Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie, können Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen. Allerdings gilt: jeder Euro wird nur einmal gefördert.

Fragen und Antworten zu vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage:

Es gelten die Bestimmungen des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) in der jeweils gültigen Fassung.